Weitere Entscheidungen unten: BSG, 29.11.1995 | BSG, 19.12.1995

Rechtsprechung
   BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94, 6 RKa 83/95, 6 RKa 61/94, 6 RKa 42/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,99
BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94, 6 RKa 83/95, 6 RKa 61/94, 6 RKa 42/95 (https://dejure.org/1996,99)
BSG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 6 RKa 68/94, 6 RKa 83/95, 6 RKa 61/94, 6 RKa 42/95 (https://dejure.org/1996,99)
BSG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 6 RKa 68/94, 6 RKa 83/95, 6 RKa 61/94, 6 RKa 42/95 (https://dejure.org/1996,99)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,99) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 288
  • NJW 1997, 822 (Ls.)
  • NZS 1996, 636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (154)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94
    Die Kassenärztlichen Vereinigungen durften auf die gesetzlich vorgegebene Budgetierung der Gesamtvergütungen mit der Bildung fachgruppenbezogener Honorarkontingente reagieren (Fortführung von BSGE 73, 131 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4).

    Das Gesetz schließt danach eine Aufteilung der Gesamtvergütung in Teilbudgets mit der Folge, daß die kassen- und vertragsärztlichen Leistungen nicht mehr entsprechend dem EBM im selben Verhältnis, sondern, abhängig von der Mengenentwicklung im jeweiligen Leistungsbereich, unterschiedlich hoch vergütet werden, nicht grundsätzlich aus (Urteil vom 29. September 1993 - BSGE 73, 131, 134 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 22; vgl auch § 85 Abs. 4 S 5 SGB V, wonach eine nach Arztgruppen und Versorgungsgebieten unterschiedliche Verteilung vorgesehen werden kann).

    Dieser besagt, daß die ärztlichen Leistungen prinzipiell gleichmäßig zu vergüten sind (BSGE 73, 131, 136 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 24; vgl auch BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9 sowie Axer, NZS 1995, 536 ff).

    Die fragliche HVM-Regelung wird auch den weiteren Anforderungen gerecht, die sich aus dem aus Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ergeben (vgl dazu BSGE 73, 131, 138 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 26; BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9).

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94
    Dieser besagt, daß die ärztlichen Leistungen prinzipiell gleichmäßig zu vergüten sind (BSGE 73, 131, 136 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 24; vgl auch BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9 sowie Axer, NZS 1995, 536 ff).

    Die fragliche HVM-Regelung wird auch den weiteren Anforderungen gerecht, die sich aus dem aus Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit ergeben (vgl dazu BSGE 73, 131, 138 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 26; BSGE 75, 187, 191 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 9).

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94
    Die Herstellung des Benehmens iS der genannten Regelung erfordert, daß die KÄV die betroffenen Krankenkassenverbände über die anstehenden Änderungen des HVM informiert, diesen die Möglichkeit der Stellungnahme gibt und die KÄV die von den Krankenkassenverbänden erhobenen Einwände oder Bedenken vor der Beschlußfassung über den HVM zur Kenntnis nimmt und ggf berücksichtigt (Urteil des Senats vom 24. August 1994 = BSGE 75, 37, 40 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 7, S 40 f).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 83/95

    Anforderungen an eine höhere ärztliche Vergütung; Rechte und Pflichten eines zur

    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94
    Als derartige Umstände könnten zB gesetzliche oder satzungsmäßige Leistungsausweitungen in Betracht kommen (vgl zu dieser Frage auch das Urteil des Senats vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 83/95).
  • BSG, 28.10.1987 - 6 RKa 66/86
    Auszug aus BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 68/94
    Demgemäß ist auch nicht vorgetragen, daß bei einer früheren Veröffentlichung der HVM-Änderung der Kläger eine Umstellung seiner Praxisführung hätte vornehmen können (zu diesem Gesichtspunkt s schon BSG SozR 2200 § 368f Nr. 15; BSG - Urteil vom 28. Oktober 1987 - 6 RKa 66/86 = USK 87189).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Dies ist die Grundlage der Rechtsprechung des BSG, das keine Bedenken gegen Bekanntmachungen von HVM durch Rundschreiben der KÄV erhoben hat (s zB BSGE 77, 288, 290 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 66).

    Hiernach mussten die betroffenen Ärzte, ohne dass es detaillierter Ankündigung bedurfte, mit weiteren individuellen Honorarbegrenzungsmaßnahmen rechnen (zu einer ähnlichen Konstellation s BSGE 77, 288, 290 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 66).

    Auch echte Rückwirkungen können - ausnahmsweise - rechtmäßig sein, zB dann, wenn der Rechtsunterworfene - wie hier auf Grund einer Mitteilung vor dem späteren Rückbezugszeitpunkt - nicht mit dem Fortbestand der bisherigen Regelung rechnen konnte (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 4 RdNr 15 und BSGE 81, 86, 96 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 91 f - jeweils mit BVerfG-Angaben - s auch BSGE 77, 288, 290 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 66).

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Der Senat läßt dahinstehen, ob im zu entscheidenden Fall bereits eine wirksame Benehmensherstellung der Klägerin mit den KKn gemäß § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V fehlte, so daß § 2 Abs. 2 Satz 2 als Teilregelung eines HVM schon deshalb nichtig wäre (zu den Anforderungen an eine - auch nachträglich mögliche - Benehmensherstellung allgemein vgl zB BSGE 75, 37, 40 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 S 40; BSGE 77, 288, 290 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 65 f, sowie - zuletzt - Senatsurteil vom 3. März 1999 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 235).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Demgemäß hat die Rechtsprechung einen HVM mit Honorartöpfen für Leistungen des ambulanten Operierens und der Prävention sowie einer Zuteilung des Resthonorars nach Arztgruppen gebilligt (BSGE 77, 288, 292 = SozR aaO Nr. 11 S 67 f; BSG, Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 83/95 - USK 96 85 S 492 ff).

    Zu den legitimen Aufgaben der KÄV im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags, die sie zu sachbezogenen Honorarverteilungsregelungen mit der Bildung von Teilbudgets berechtigt, gehörte auch die Umsetzung der durch das GSG (vom 21. Dezember 1992, BGBl I 2266) in § 85 Abs. 3a bis 3c SGB V eingeführten Obergrenze für Erhöhungen der Gesamtvergütungen (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 163 f und zum folgenden zB auch BSGE 77, 288, 292 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 68 und BSGE 81, 213, 218 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 23 S 153).

    Eine solche Festschreibung von Honorarkontingenten durch Bildung von Töpfen für die einzelnen Arztgruppen und/oder Leistungsbereiche in Anknüpfung an die vor dem 1. Januar 1993 bestehenden Honorarvolumina war somit die konsequente Folgerung aus den Neuregelungen des GSG und damit grundsätzlich rechtlich zulässig (BSGE 77, 288, 293 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 68 f; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 164).

    Ferner führen weitere Zulassungen nicht zwingend zu medizinisch gerechtfertigten Mengenausweitungen (BSGE 77, 288, 295 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 71), zumal nicht bei Leistungen, für die Überweisungen anderer Ärzte nötig sind.

    Sie hat sie zu ändern bzw weiterzuentwickeln, wenn sich herausstellt, daß der Zweck der Regelung ganz oder teilweise nicht erreicht oder gar verfehlt wird (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 S 80 f), oder wenn die vorgenommene Einteilung in Teilbudgets dazu führt, daß der Punktwert in einzelnen Bereichen deutlich stärker abfällt als bei dem größten Teil der sonstigen Leistungen und als Grund dafür keine von den jeweiligen Leistungserbringern selbst verursachten Mengenausweitungen erkennbar sind (vgl BSGE 77, 288, 293 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 69 und BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 168).

    Es gibt keinen Rechtssatz, der einen Anspruch des Arztes auf Vergütung seiner Leistungen mit einem bestimmten Punktwert begründet, weder darauf, daß sie mit dem gleichen Punktwert wie Grundleistungen oder ebenso wie die Leistungen anderer Ärzte vergütet werden (vgl BSGE 73, 131, 141 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 29; BSGE 77, 288, 295 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 11 S 70), noch darauf, daß alle auf Überweisung erbrachten mit einem festen Punktwert vergütet werden müßten (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 24 S 165).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,602
BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94 (https://dejure.org/1995,602)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1995 - 3 RK 25/94 (https://dejure.org/1995,602)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1995 - 3 RK 25/94 (https://dejure.org/1995,602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 108
  • NJW 1997, 822 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 21/83

    Widerruf der Beteiligung - Kassenärztliche Versorgung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Die Zulassung zur Versorgung der Versicherten ist zwar ein Dauerverwaltungsakt iS des § 48 SGB X, weil sie das Recht, Versicherte zu beliefern, auf Dauer begründet (vgl zur Kassenarztzulassung BSGE 56, 295, 296 [BSG 23.05.1984 - 6 RKa 21/83] = SozR 5520 § 29 Nr. 4).

    Vorschriften, die den Widerruf der Zulassung für den Fall des nachträglichen Wegfalls der Zulassungsvoraussetzungen regeln, sind Sondervorschriften zu § 48 SGB X (entsprechend zur Kassenarztzulassung BSGE 56, 295, 297 [BSG 23.05.1984 - 6 RKa 21/83] = SozR 5520 § 29 Nr. 4).

    "Kann" ist in § 126 Abs. 4 SGB V also iS einer Ermächtigung zu verstehen, von der die Behörde Gebrauch machen muß (vgl BSGE 56, 295, 297 [BSG 23.05.1984 - 6 RKa 21/83] = SozR 5520 § 29 Nr. 4 zum Entzug der Kassenarztzulassung).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Das Verfahren entsprach weitgehend dem in § 133 des Entwurfs vorgesehenen Verfahren für die Zulassung der Heilmittelerbringer (BT-Drucks 11/2237 S 205).

    Die Zulassung ist für Heilmittelerbringer als "öffentlich-rechtliche Entscheidung (§ 31 SGB X)" ausgestaltet (BT-Drucks 11/2237 S 204 zu § 133), also als Verwaltungsakt.

    Nach der amtlichen Begründung (BT-Drucks 11/2237, S 205) soll durch die Ermächtigung eine möglichst einheitliche Handhabung der Zulassungskriterien gewährleistet werden.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Es liegt nahe, daß es sich um "Verwaltungsbinnenrecht" handelt, das die Behörden anderer Träger bindet, hier die Landesverbände der KKn und die Verbände der ErsKn bei der Zulassung, nicht aber die Leistungserbringer und nicht die Gerichte (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; vgl auch BSGE 73, 271, 279 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Zur Zulassung der Kassenärzte hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, Kassenarzt sei kein eigener Beruf, der dem des nicht zu den Kassen zugelassenen frei praktizierenden Arztes gegenübergestellt werden kann (BVerfGE 11, 30 = SozR Nr. 15 zu § 368a RVO).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Sie ist wie der Befähigungsnachweis verfassungsrechtlich als Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG gerechtfertigt wegen des schutzwürdigen Gemeinschaftsinteresses an der Erhaltung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks (vgl zum Befähigungsnachweis BVerfGE 13, 97, 115 ff).
  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Eine weitere Eintragung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht vorzunehmen, wenn ein bereits in die Handwerksrolle eingetragener Handwerker in demselben Kammerbezirk eine weitere Betriebsstätte des Handwerks eröffnet, auf das sich die Eintragung bezieht (BVerwGE 95, 363, 365 [BVerwG 26.04.1994 - 1 C 17/92]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 451.45 § 6 Handwerksordnung (HwO) Nr. 2).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Es liegt nahe, daß es sich um "Verwaltungsbinnenrecht" handelt, das die Behörden anderer Träger bindet, hier die Landesverbände der KKn und die Verbände der ErsKn bei der Zulassung, nicht aber die Leistungserbringer und nicht die Gerichte (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; vgl auch BSGE 73, 271, 279 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Es liegt nahe, daß es sich um "Verwaltungsbinnenrecht" handelt, das die Behörden anderer Träger bindet, hier die Landesverbände der KKn und die Verbände der ErsKn bei der Zulassung, nicht aber die Leistungserbringer und nicht die Gerichte (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; vgl auch BSGE 73, 271, 279 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90

    Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Auch der BGH räumt nunmehr ein, daß in den §§ 124 und 126 SGB V für Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln eine öffentlich-rechtliche Zulassung vorgesehen ist (BGH Kartellsenat vom 25. Juni 1991 - KZR 19/90, NJW 1992, 1561).
  • VG Göttingen, 05.07.1994 - 1 A 1271/93

    Untersagung der Fortsetzung eines Handwerksbetriebes; Gebot der Meisterpräsenz im

    Auszug aus BSG, 29.11.1995 - 3 RK 25/94
    Sie hat auf Anfrage erklärt, mit dem Urteil des VG Göttingen vom 5. Juli 1994 - 1 A 1271/93 - (in anonymisierter Form veröffentlicht in GewArch 1994, 423) sei ihre Klage gegen die Gewerbeuntersagung abgewiesen worden.
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15

    Orthopädietechniker - Wettbewerbsverstoß: Erfordernis der Meisterpräsenz bei

    Der sich aus diesem Erfordernis ergebende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Berufsausübung ist im Hinblick auf die dadurch geschützten Gesundheitsinteressen der Bevölkerung gerechtfertigt (BSGE 77, 108, 113).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Mit der CE-Kennzeichnung ist das Hilfsmittel iS der Produktsicherheit und Zwecktauglichkeit auch im krankenversicherungsrechtlichen Sinne funktionstauglich, ohne dass dies von den Krankenkassen oder Gerichten noch eigenhändig zu prüfen wäre; der CE-Kennzeichnung kommt insoweit eine Tatbestandswirkung zu (so auch Zuck, NZS 2003, 417, 418, der zutreffend darauf hinweist, dass trotz der unterschiedlichen Terminologie von MPG und SGB V inhaltlich teilweise Deckungsgleichheit besteht; zur Tatbestandswirkung berufsrechtlicher Entscheidungen bei der Zulassung von Leistungserbringern vgl BSG SozR 3-2500 § 126 Nr. 1).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte

    Dies sei zugleich eine verfassungsrechtlich zulässige Berufsausübungsregelung (Hinweis auf BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1) .

    Die Urteile des BSG (Hinweis auf BSGE 77, 108 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 und BSGE 78, 125 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 5) enthielten hierzu keine tragenden anderslautenden Ausführungen.

    Die Zulassung nach § 124 Abs. 5 SGB V erfolgt durch Verwaltungsakt (§ 31 SGB X, näher BSGE 77, 108, 110 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 S 3).

    Daher konnte die Ausstattung der Betriebsstätte nicht unberücksichtigt bleiben (vgl BSGE 77, 108, 111 f = SozR 3-2500 § 126 Nr. 1 S 4 f).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4299
BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94 (https://dejure.org/1995,4299)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1995 - 12 RK 39/94 (https://dejure.org/1995,4299)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 12 RK 39/94 (https://dejure.org/1995,4299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 181
  • NJW 1997, 822 (Ls.)
  • MDR 1996, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94
    Das nach § 14 Abs. 2 SGB IV maßgebende Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitsentgelt) wird durch Hochrechnung aus dem Nettoarbeitsentgelt ermittelt (sog Abtastverfahren, vgl BSGE 64, 110, 112 [BSG 22.09.1988 - 12 RK 36/86] = SozR 2100 § 14 Nr. 21).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 41/92

    Unfallversicherung - Beitragsbemessung - Arbeitsentgelt - Pauschalsteuer -

    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94
    Das Urteil des 2. Senats vom 13. Oktober 1993 (BSGE 73, 170 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 7) enthält ebenfalls Ausführungen dazu, daß bei der Hochrechnung nur die auf den Beschäftigten konkret entfallenden Arbeitnehmeranteile zu berücksichtigen sind.
  • Drs-Bund, 23.06.1976 - BT-Drs 7/5457
    Auszug aus BSG, 19.12.1995 - 12 RK 39/94
    § 14 Abs. 2 SGB IV ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt worden und übernimmt nach der Begründung "die in der Praxis angewandten Grundsätze über die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts" (BT-Drucks 7/5457 S 4).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar beachtet, dass eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nur dann nicht besteht, wenn der nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV hochgerechnete Bruttolohn diese Grenze nach Abzug des Arbeitnehmeranteils des Krankenversicherungs- und des Pflegeversicherungsbeitrages überschreitet; der Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungs- und des Pflegeversicherungsbeitrages ist nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 12 RK 39/94, BSGE 77, 181 Rn. 15 ff.; siehe auch Figge/Sieben, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, S. 171).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2022 - L 11 KR 2845/21

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - regelmäßiges

    Die laufenden und einmaligen (Brutto-)Einnahmen (vgl BSG 19.12.1995, 12 RK 39/94, BSGE 77, 181) aus einer Beschäftigung müssen regelmäßig sein.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 KR 4153/11
    Die Entscheidung des BSG (19.12.1995, 12 RK 39/94) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, denn dem entschiedenen Fall habe bereits ein vereinbartes Nettoentgelt zugrunde gelegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht